Dies ist eine Vereinbarung zwischen InHand Networks, Inc. ("InHand Networks") und der unterzeichnenden natürlichen oder juristischen Person ("Sie", "Kunde") über die Bereitstellung von drahtlosen Geräten, Konnektivität und anderen Dienstleistungen ("die Produkte"). Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und der Nutzung der Produkte, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Vereinbarung, die Nutzungsbedingungen von InHand Networks und die Datenschutzrichtlinie von InHand Networks in ihrer jeweils gültigen Fassung (zusammenfassend als "Vereinbarung" bezeichnet) gebunden zu sein. Die aktuellsten Versionen aller Richtlinien von InHand Networks können unter www.inhand.com eingesehen werden. Diese Vereinbarung ist wirksam und verbindlich, sobald sie von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
Alle an den Kunden verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich aller Gebühren und Steuern, Eigentum von InHand Networks, d.h. InHand Networks behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das volle Eigentum vor.
Im Falle einer Verschlechterung des Produkts durch den Kunden wird der unbezahlte Teil des Kaufpreises sofort fällig. Solange der Kunde den Kaufpreis für das Produkt nicht vollständig bezahlt hat, gelten die Bestimmungen für die Produktmiete.
Die Produkte werden von InHand Networks an den vereinbarten Lieferort geliefert. Sofern in der von InHand Networks ausgestellten Rechnung nichts anderes angegeben ist, gehen die Risiken auf den Kunden über, wenn das Produkt dem ersten Spediteur übergeben wird. In der Folge haftet der Kunde für alle mit dem Produkt verbundenen Risiken. InHand Networks wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Wenn der Kunde ein Produkt nicht abnimmt, ist InHand Networks berechtigt, den Preis und alle mit der Nichtabnahme verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach dem Lieferdatum der Produkte einen schriftlichen Einwand an InHand Networks sendet, gelten die gelieferten Produkte einschließlich aller sichtbaren Mängel als angenommen. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, profitiert der Kunde von der Garantie, die der Hersteller des Produkts anbietet. InHand Networks gewährt keine besondere oder zusätzliche Garantie über die Herstellergarantie hinaus.
Unbeschadet der Informationspflicht von InHand Networks bleiben die Auswahl der Produkte, die Analyse ihrer technischen Eigenschaften, ihre Kompatibilität mit der Umgebung des Kunden und ihre Konfiguration unter allen Umständen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Der Kunde erkennt an, dass die Erfüllung dieses Vertrages und die Bereitstellung der Produkte keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten, Vermögenswerten und/oder Methoden nach sich zieht. InHand bleibt ausschließlicher Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, Vermögenswerte und Methoden, die ihr vor Abschluss des Vertrages gehörten oder außerhalb ihres Geltungsbereichs entwickelt wurden und die dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag hätten offenbart werden können oder ihm bekannt waren. Ferner darf der Kunde den Quellcode der Firmware weder ganz noch teilweise dekompilieren, disassemblieren, übersetzen, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, ihn abzuleiten.
Zulässige Verwendung von M2M-Internet-Produkten: Alle M2M-Internet-Produkte, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags erwirbt oder mietet, müssen (i) in ein Kundenprodukt oder eine Dienstleistung eingebettet sein, (ii) vom Kunden zur Bereitstellung einer drahtlosen Konnektivität ausschließlich für das folgende Kundenprodukt oder die folgende Dienstleistung verwendet werden, die der Kunde seinen Endkunden direkt zur Verfügung stellt (die "autorisierte Nutzung"), und (iii) dürfen vom Kunden nicht unabhängig vom Kundenprodukt oder der Dienstleistung weiterverkauft werden:
- Fernüberwachungslösung für die Automatisierung, Steuerung, Datenprotokollierung und andere ähnliche SCADA-Anwendungen in industriellen Anwendungen
- Lösung für bargeldlose Verkaufsautomaten zur Bereitstellung von Konnektivität für Verkaufsautomaten zur Verarbeitung von Zahlungen und zur Fernaktualisierung digitaler Displayinhalte in Einzelhandelsumgebungen
- ATM- und Kiosklösung für die Abwicklung von Transaktionen im Einzelhandel und im gewerblichen Bereich
- Digital Signage-Lösung zur Fernaktualisierung von Medieninhalten im Einzelhandel und in kommerziellen Umgebungen
Darüber hinaus versichert der Kunde, dass das Kundenprodukt oder die Dienstleistung NICHT in Notdiensten, der Landesverteidigung, dem Gesundheitswesen oder anderen lebensrettenden Branchen eingesetzt wird, weder wissentlich noch unwissentlich. Im Falle eines solchen Verstoßes wird diese Vereinbarung automatisch als nichtig betrachtet, wenn der Kunde die Schuld trägt.
Für die Zahlung der monatlichen Gebühren und die Bereitstellung des Anschlusses beträgt die anfängliche Laufzeit dieses Vertrags zwölf (12) Monate (die "anfängliche Laufzeit"), beginnend mit dem Datum, an dem Ihre Ausrüstung, wie unten definiert, konfiguriert wird (das "Aktivierungsdatum"). Nach der Erstlaufzeit verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, beginnend am 15.th Tag eines jeden Monats.